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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Haben die geschilderten Maßnahmen (hier Hausdurchsuchungen) nicht jene Intensität erreicht, daß von einer Verfolgung iSd Konvention, die eine massive Bedrohung der Lebensgrundlage voraussetzt, gesprochen werden kann, liegt kein Fluchtgrund iSd Konvention vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010745.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.02.2011