RS Vwgh 1993/1/20 92/01/0745

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Veröffentlicht am 20.01.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Rückkehr eines Asylwerbers in sein Heimatland, nachdem der Versuch nach Österreich einzureisen, gescheitert ist, ist zu Recht als Indiz gegen eine bis zum Zeitpunkt der Rückkehr bestehende Verfolgung heranzuziehen (Hinweis E 17.6.1992, 91/01/0207, 0208).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010745.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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