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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Die Rückkehr eines Asylwerbers in sein Heimatland, nachdem der Versuch nach Österreich einzureisen, gescheitert ist, ist zu Recht als Indiz gegen eine bis zum Zeitpunkt der Rückkehr bestehende Verfolgung heranzuziehen (Hinweis E 17.6.1992, 91/01/0207, 0208).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010745.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.02.2011