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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Das Zuwarten eines Asylwerbers mit seiner Ausreise bis zur Lockerung der Ausreisebestimmungen ist nicht als Indiz gegen das Vorliegen von Verfolgung anzusehen, wenn in keiner Weise dargelegt wurde, ob und welche Ausreisemöglichkeiten dem Asylwerber vor der Lockerung dieser Bestimmungen für das Verlassen seines Heimatlandes offengestanden wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010950.X01Im RIS seit
20.11.2000