RS Vwgh 1993/1/20 92/01/0950

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Veröffentlicht am 20.01.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Das Zuwarten eines Asylwerbers mit seiner Ausreise bis zur Lockerung der Ausreisebestimmungen ist nicht als Indiz gegen das Vorliegen von Verfolgung anzusehen, wenn in keiner Weise dargelegt wurde, ob und welche Ausreisemöglichkeiten dem Asylwerber vor der Lockerung dieser Bestimmungen für das Verlassen seines Heimatlandes offengestanden wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010950.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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