RS Vwgh 1993/1/20 92/01/0894

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Veröffentlicht am 20.01.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Ausrufung eines neuen Staates (hier: Republik Somaliland, Jänner 1991) in einem Teilbereich des Heimatlandes des Asylwerbers kann nicht als Umstand erachtet werden, der eine Verfolgung des Asylwerbers als unwahrscheinlich erscheinen ließe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010894.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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