RS Vwgh 1993/1/26 89/14/0234

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Veröffentlicht am 26.01.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §299 Abs1;
BAO §299 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/13/0243 4

Stammrechtssatz

Eine Verpflichtung der Behörde, dem StPfl vor Erlassung des Aufhebungsbescheides nach § 299 Abs 2 BAO diese Absicht bekanntzugeben, besteht nicht. Auch ein Parteiengehör ist dem Steuerpflichtiger nur dann zu gewähren, wenn ein neuer Sachverhalt angenommen oder neue Beweise aufgenommen werden

(Hinweis E 29.9.1982, 82/13/0127, E 19.9.1989, 88/14/0174).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989140234.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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