RS Vwgh 1993/1/26 88/14/0108

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Veröffentlicht am 26.01.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §161 Abs2;
BAO §161 Abs3;

Rechtssatz

Mit der bloßen Aufforderung zur Vorlage von Beweismitteln wird NICHT VOLLINHALTLICH der Vorschrift des § 161 Abs 2 und § 161 Abs 3 BAO entsprochen, sondern die Abgabenbehörde genügt dieser Vorschrift nur dann, wenn ihre Mitteilung DEUTLICH erkennen läßt, daß sie Bedenken gegen die Richtigkeit bestimmter Angaben des Abgabepflichtigen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1988140108.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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