RS VwGH Erkenntnis 1993/01/26 92/08/0197

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.1993
beobachten
merken
Rechtssatz

Der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers, mit dem in einer Leistungssache die Wiederaufnahme von Amts wegen verfügt wird, ist trotz § 70 Abs 3 zweiter Satz AVG im Verwaltungsweg durch Einspruch an den Landeshauptmann zu bekämpfen (Hinweis B 2.5.1978, 549/78, SlgNr 9551/A, E 10.9.1982, 82/08/0095, 0096 E 19.5.1988, 86/08/0212 und E 16.6.1992, 89/18/0264).

Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten