RS Vwgh 1993/1/26 92/11/0227

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Veröffentlicht am 26.01.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs2;
VwGG §23 Abs1;
ZustG §13 Abs1;
ZustG §13 Abs4;

Rechtssatz

Hat der Rechtsanwalt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren seine Vollmacht nur gegenüber dem VwGH ausgewiesen und stellt die belangte Behörde im fortgesetzten Verfahren Erledigungen an die Bf selbst zu, so ist dies nicht rechtswidrig. Die belangte Behörde hätte aber das Einschreiten des Beschwerdevertreters für die Bf im ursprünglichen Verfahren zum Anlaß nehmen müssen, den Nachweis der Bevollmächtigung auch im Verwaltungsverfahren zu verlangen.

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992110227.X04

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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