RS Vwgh 1993/1/28 92/16/0120

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Veröffentlicht am 28.01.1993
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Index

32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §52 Abs2;
GrEStG 1987 §3 Abs1 Z5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/16/0121 92/16/0122

Rechtssatz

Für die Entscheidung der Frage, ob ein Grundstück als Bauland anzusehen ist, ist neben seiner Lage und den besonderen Verhältnissen besonderes Gewicht auf die bestehenden Verwertungsmöglichkeiten zu legen (Hinweis E 10.9.1970, 842/69).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160120.X04

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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