RS Vwgh 1993/1/28 92/06/0178

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Veröffentlicht am 28.01.1993
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Index

L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Steiermark
L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
BauRallg;
ROG Stmk 1974 §29 Abs9 litc;
ROG Stmk 1974 §3 Abs12;
ROG Stmk 1974 §3 Abs6;

Rechtssatz

Sofern Streulage der geplanten Baulandausweisung dem gültigen örtlichen Entwicklungskonzept widerspricht und damit einen Versagungsgrund im Sinne des § 29 Abs 9 lit c Stmk ROG darstellt, bedarf die Frage, ob die Raumordnungsgrundsätze des § 3 Stmk ROG ausreichend berücksichtigt und zutreffend gegeneinander abgewogen worden sind, keiner weiteren Erörterung.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992060178.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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