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L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Sofern Streulage der geplanten Baulandausweisung dem gültigen örtlichen Entwicklungskonzept widerspricht und damit einen Versagungsgrund im Sinne des § 29 Abs 9 lit c Stmk ROG darstellt, bedarf die Frage, ob die Raumordnungsgrundsätze des § 3 Stmk ROG ausreichend berücksichtigt und zutreffend gegeneinander abgewogen worden sind, keiner weiteren Erörterung.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992060178.X01Im RIS seit
03.05.2001