RS Vwgh 1993/2/2 92/12/0126

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.1993
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/07 Personalvertretung

Norm

PVG 1967 §13 Abs2;
PVG 1967 §25 Abs4;
PVG 1967 §3 Abs4;
PVG 1967 §3 Abs5;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Im Verfahren nach § 25 Abs 4 zweiter Satz PVG kommt Beschwerdelegitimation vor dem VwGH wegen Verletzung des subjektiv-öff Rechts auf Dienstfreistellung dem Dienststellenausschuß als Antragsteller gem § 13 Abs 2 PVG und jenem Bediensteten zu, der auf Grund des Vorschlages des Dienststellenausschusses dienstfrei gestellt werden sollte, nicht aber der Gesamtheit der vom Dienststellenausschuß vertretenen Bediensteten.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992120126.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten