RS Vwgh 1993/2/2 92/12/0126

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Veröffentlicht am 02.02.1993
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Index

63/07 Personalvertretung

Norm

PVG 1967 §13 Abs1;
PVG 1967 §25 Abs4;

Rechtssatz

§ 13 Abs1 PVG enthält eine taxative Aufzählung der Zentralstellen, bei welchen Zentralausschüsse einzurichten sind. Durch die Übertragung der Aufgabe des Zentralausschusses auf den Dienststellenausschuß gemäß § 13 Abs 2 PVG kommt den Personalvertretern des Dienststellenausschusses bei den taxativ aufgezählten Zentralstellen nicht das Recht auf Dienstfreistellung gemäß § 25 Abs 4 PVG zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992120126.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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