RS Vwgh 1993/2/4 92/18/0380

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Veröffentlicht am 04.02.1993
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §13 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/08/0275 E 8. Juni 1989 VwSlg 12944 A/1989 RS 1

Stammrechtssatz

Türen sind nicht als "sonstige Lüftungsöffnungen" bei der Berechnung des wirksamen Lüftungsquerschnittes gem § 13 Abs 2 zweiter Satz AAV zu berücksichtigen.

Schlagworte

Türen - "sonstige Lüftungsöffnungen"

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180380.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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