RS Vwgh 1993/2/17 92/01/0605

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Erschwerungen des wirtschaftlichen Fortkommens und eine beengte Wohnsituation stellen unter dem Gesichtspunkt der Intensität des Eingriffs im alllgemeinen keine Fluchtgründe dar (Hinweis E 16.9.1992, 92/01/0181).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010605.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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