RS Vwgh 1993/2/17 92/12/0059

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs1;

Rechtssatz

Der Tatbestand des § 20b Abs 1 GehG schließt auch den Fall ein, daß öffentliche Beförderungsmittel zwar vorhanden sind, ihre Benützung durch den Beamten aber nicht als zweckmäßig angesehen werden kann. Dies ist aber zu verneinen, wenn öffentliche Beförderungsmittel nur für eine relativ kurze Teilstrecke in Frage kämen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992120059.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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