RS Vwgh 1993/2/17 92/01/0790

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Könnte der Asylwerber auch schon allein auf Grund seiner den staatlichen Behörden seines Heimatlandes bekannten, dem dortigen Regime aber allenfalls nicht genehmen politischen Gesinnung Verfolgungshandlungen ausgesetzt sein, ist bei unveränderten politischen Verhältnissen die Annahme gerechtfertigt, daß er für den Fall seiner Rückkehr aus diesem Grunde weitere Verfolgung zu befürchten habe, auch wenn er keine oppositionelle Tätigkeit entfaltet hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010790.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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