RS Vwgh 1993/2/17 92/01/0930

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Führt ein kroatischer Asylwerber die Besetzung von mehr als einem Drittel kroatischen Staatsgebietes und Übergriffe serbischer Verbände als gegen die Gebietshoheit des kroatischen Staates sprechend ins Treffen, vermag aus der regional eingeschränkten Gebietshoheit eines Staates noch nicht der Schluß gezogen werden, einem diesem Staat angehörenden Asylweber könne im gesamten Staatsgebiet keine Sicherheit vor Verfolgung gewährleistet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010930.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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