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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Führt ein kroatischer Asylwerber die Besetzung von mehr als einem Drittel kroatischen Staatsgebietes und Übergriffe serbischer Verbände als gegen die Gebietshoheit des kroatischen Staates sprechend ins Treffen, vermag aus der regional eingeschränkten Gebietshoheit eines Staates noch nicht der Schluß gezogen werden, einem diesem Staat angehörenden Asylweber könne im gesamten Staatsgebiet keine Sicherheit vor Verfolgung gewährleistet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010930.X01Im RIS seit
20.11.2000