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19/05 MenschenrechteNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Die Weigerung der staatlichen Behörde, dem Asylwerber, der im Besitz eines Reisepasses war (mit dem er legal nach Ungarn ausreisen konnte), einen speziellen Dienstpaß auszustellen, kann - unter dem Gesichtspunkt der Intensität des Eingriffes in Rechtsgüter des Asylwerbers - nicht als Umstand angesehen werden, der zur Glaubhaftmachung wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung geeignet wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010605.X03Im RIS seit
20.11.2000