Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Aus Nachforschungen wegen eines kriminellen Deliktes kann Verfolgung nicht abgeleitet werden. Strafverfolgung wegen einer Gewalttat, welche nicht in einem solchen Zusammenhang mit politischer Tätigkeit oder politischer Meinung steht, der es rechtfertigen würde, die wegen dieser Tat drohende Strafverfolgung als Verfolgung wegen der politischen Gesinnung (oder aus einem anderen, in der Flüchtlingskonvention angeführten Grund) anzusehen, stellt keinen Grund für berechtigte Furcht vor Verfolgung aus in der Flüchtlingskonvention angeführten Gründen dar (Hinweis E 17.6.1992, 92/01/0086).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992011106.X02Im RIS seit
20.11.2000