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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Das sich in der Behauptung, von "serbokroatischen Banden" gesucht zu werden und um sein Leben zu fürchten, erschöpfende Berufungsvorbringen ist nicht geeignet, um eine offenkundige Mangelhaftigkeit des erstinstanzlichen Ermittlungsverfahrens iSd des § 20 Abs 2 AsyG 1991 aufzuzeigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992011106.X04Im RIS seit
20.11.2000