RS Vwgh 1993/2/17 92/01/1106

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
AsylG 1991 §20 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Das sich in der Behauptung, von "serbokroatischen Banden" gesucht zu werden und um sein Leben zu fürchten, erschöpfende Berufungsvorbringen ist nicht geeignet, um eine offenkundige Mangelhaftigkeit des erstinstanzlichen Ermittlungsverfahrens iSd des § 20 Abs 2 AsyG 1991 aufzuzeigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992011106.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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