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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Verzögerungen bei der Ausstellung eines Sichtvermerks, selbst wenn diese den staatlichen Stellen des Heimatlandes des Asylwerbers zuzurechnen gewesen wären, sind kein Umstand, der zur Glaubhaftmachung wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung geeignet wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010605.X04Im RIS seit
20.11.2000