RS Vwgh 1993/2/17 88/14/0097

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §5;

Rechtssatz

Als gewillkürtes Betriebsvermögen sind Wirtschaftsgüter anzusehen, die weder zum notwendigen Betriebsvermögen noch zum notwendigen Privatvermögen gehören. Notwendiges Privatvermögen stellen jene Wirtschaftsgüter dar, die der privaten Bedürfnisbefriedigung eines Abgabepflichtigen dienen; sie sind ausnahmslos der privaten Sphäre zuzurechnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1988140097.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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