RS Vwgh 1993/2/17 92/01/1061

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
AVG §45 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die belangte Behörde hat die Glaubwürdigkeit des Vorbringens des Asylwerbers angesichts des Umstands, daß er seinen Asylantrag erst mehr als zwei Jahre nach Verlassen seines Heimatlandes gestellt hat und auch dies erst dann, als er habe befürchten müssen, seinen Aufenthalt in Österreich anders nicht regeln zu können, zu Recht verneint.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992011061.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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