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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Die belangte Behörde hat die Glaubwürdigkeit des Vorbringens des Asylwerbers angesichts des Umstands, daß er seinen Asylantrag erst mehr als zwei Jahre nach Verlassen seines Heimatlandes gestellt hat und auch dies erst dann, als er habe befürchten müssen, seinen Aufenthalt in Österreich anders nicht regeln zu können, zu Recht verneint.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992011061.X01Im RIS seit
20.11.2000