RS Vwgh 1993/2/17 89/12/0180

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §80 Abs2;
BDG 1979 §80 Abs5;

Rechtssatz

Es ist nicht zulässig, einem Beamten gegen seinen Willen (durch Bescheid) eine Wohnung als Naturalwohnung zuzuweisen. Dieser Grundsatz beinhaltet aber auch, daß ein Beamter gegen seinen Willen nicht zur Beibehaltung einer durch Bescheid zugewiesenen NATURALwohnung gezwungen werden kann (Hinweis E 15.12.1986, 85/12/0246).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989120180.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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