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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Die Beschränkung des Versammlungsrechtes, des Rechtes auf Abhaltung von Demonstrationen wie auch überhaupt des Rechtes auf freie Meinungsäußerung können nicht als individuelle Verfolgung eines Asylwerbers gewertet werden. Ebensowenig sind aber auch behördliche Nachforschungen nach dem Asylwerber wegen seiner den Behörden bekannt gewordenen Teilnahme an Demonstrationen für sich allein geeignet, Verfolgung bzw begründete Furcht vor einer solchen darzutun (Hinweis E 1.7.1992, 92/01/0459).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992011106.X01Im RIS seit
20.11.2000