RS Vwgh 1993/2/17 92/01/0605

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Als Fluchtgründe kommen unter dem Gesichtspunkt der Schwere des Eingriffs nur solche Maßnahmen in Betracht, die den weiteren Verbleib im Heimatland des Asylwerbers aus objektiver Sicht unerträglich erscheinen lassen (Hinweis E 16.9.1992, 92/01/0544).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010605.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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