RS Vwgh 1993/2/17 92/14/0211

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Veröffentlicht am 17.02.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs2;
LiebhabereiV;
UStG 1972 §2 Abs5 Z2;

Rechtssatz

Wenn auch die LiebhabereiV in erster Linie für das Gebiet der Ertragssteuern gilt, präzisiert sie doch den Begriff der steuerlichen Liebhaberei. An diesen knüpft auch das Umsatzsteuerrecht an (§ 2 Abs 5 Z 2 UStG 1972). Der aus der LiebhabereiV gewonnene Liebhabereibegriff kann daher auch zur Auslegung des UStG herangezogen werden, soweit nicht Sinn und Zweck dieses Gesetzes eine abweichende Betrachtung gebieten (Hinweis E 5.5.1992, 92/14/0006).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992140211.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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