RS Vwgh 1993/2/18 92/09/0231

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1993
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z2 lita idF 1988/231;
AuslBG §3 Abs5;

Rechtssatz

Auch die Tätigkeit von Volontären erfolgt gem § 3 Abs 5 AuslBG im Rahmen einer "Beschäftigung".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090231.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten