RS Vwgh 1993/2/19 92/09/0280

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Veröffentlicht am 19.02.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §3 Abs5;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Auffassung, Volontäre iSd § 3 Abs 5 AuslBG seien Personen, die "im Rahmen oder im Anschluß an eine Ausbildung" eine betriebliche Praxis erwerben und nicht bereits ausgebildete Facharbeiter, die lediglich mit neuen Techniken vertraut gemacht werden sollen, findet im Wortlaut des § 3 Abs 5 AuslBG keine Deckung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090280.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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