RS Vwgh 1993/2/19 90/17/0406

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Veröffentlicht am 19.02.1993
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L34007 Abgabenordnung Tirol
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198 Abs2;
LAO Tir 1984 §148 Abs2;

Rechtssatz

Der Vorschrift des § 148 Abs 2 Tir LAO 1984 läßt sich nicht entnehmen, daß die Abgabenvorschreibung für einen größeren - etwa einen einer abgabenbehördlichen Prüfung zugrundegelegten - Zeitraum nicht in einem Abgabenbescheid erfolgen könnte. Diese Vorgangsweise der Abgabenbehörde erscheint auch im Hinblick auf verwaltungsökonomische Überlegungen unbedenklich. Bei einer solchen Vorgangsweise

handelt es sich eigentlich um eine "Zusammenfassung mehrerer in die äußere Erscheinungsform eines behördlichen Abspruches gekleideter selbständiger Bescheide" (Hinweis E 19.10.1960, 1770/60).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990170406.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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