RS Vwgh 1993/2/19 92/09/0280

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Veröffentlicht am 19.02.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §3 Abs5;

Rechtssatz

Der Umstand, daß für das Unternehmen des Besch durch die Tätigkeit der beschäftigten polnischen Staatsbürger allenfalls ein "wirtschaftlicher Vorteil" entstanden ist, schließt die Annahme von Volontärverhältnissen grundsätzlich nicht aus. Das Vorliegen von Volontärverhältnissen iSd § 3 Abs 5 AuslBG wäre allerdings dann zu verneinen, wenn das mit der Ausbildung betraute inländische Unternehmen den beschäftigten ausländischen Staatsbürgern als Gegenleistung für den - allenfalls auch entstandenen - "wirtschaftlichen Vorteil" ein Entgelt bezahlen würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090280.X09

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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