RS Vwgh 1993/2/19 92/09/0106

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Veröffentlicht am 19.02.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

AKG 1954 §5 Abs1 litd;
AKG 1954 §5 Abs2 lita;
AKG 1992 §10 Abs2 Z1;
AVG §38;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Da die Rechtmäßigkeit der Sachentscheidung (über die Kammerumlage) von der richtigen Beurteilung der Vorfrage (die Frage der Arbeiterkammerzugehörigkeit der dem Personalstand des Landesstraßenbauamtes in der Zeit vom 1.1.1985 bis 30.4.1991, angehörenden und dort in Verwendung stehenden Dienstnehmer) abhängt, unterliegt auch die Beurteilung der Vorfrage durch die Verwaltungsbehörde der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Der VwGH hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 38 AVG gegeben sind sowie ob in diesem Bereich der Sachverhaltsermittlung die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. Schließlich hat er die in der Beurteilung der Vorfrage eingeschlossene rechtliche Würdigung zu prüfen (Hinweis E 18.9.1984, 84/07/0205).

Schlagworte

Sachverhalt Vorfrage

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090106.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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