RS Vwgh 1993/2/22 91/15/0007

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Veröffentlicht am 22.02.1993
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Enthalten die Versteigerungsbedingungen keine Bestimmung, wonach der Ersteher anfallende Umsatzsteuerbeträge zuzüglich zum Meistbot zu entrichten hat, dann ist im Meistbot ein festgesetztes Bruttoentgelt zu sehen, das auch eine allfällige Umsatzsteuer umfaßt (Hinweis: OGH SZ 63/163;

Chalupsky-Ennöckl-Holzapfel, Handbuch des österreichischen Insolvenzrechtes, 364).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991150007.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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