RS Vwgh 1993/2/22 91/10/0084

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.1993
beobachten
merken

Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §13 Abs8;
ForstG 1975 §37 Abs1;
ForstG 1975 §37 Abs3;

Rechtssatz

Hat eine durch Aufforderung oder Naturverjüngung wiederbewaldete Fläche den Zustand des Gesichertseins iSd § 13 Abs 8 ForstG 1975 erreicht, so kann davon ausgegangen werden, daß die Verjüngung beendet ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991100084.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten