RS Vwgh 1993/2/23 91/07/0157

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Veröffentlicht am 23.02.1993
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L66206 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Steiermark
L66208 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Vorarlberg
80/06 Bodenreform

Norm

GSGG §2 Abs1;
GSLG Stmk §2 Abs1;
GSLG Vlbg 1963 §1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/07/0148 E 30. November 1982 RS 1(hier Anwendungsfall des Stmk GSLG)

Stammrechtssatz

Das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Einräumung eines Bringungsrechtes nach dem Vlbg GSLG ist jeweils nach den im Einzelfall konkret gegebenen Umständen zu prüfen. Die Begründung, eine bereits bestehende Straße entspreche nicht mehr den "heutigen Vorstellungen und Anforderungen einer ordentlichen Erschließung" reicht dafür nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991070157.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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