RS Vfgh 1986/3/3 WI-12/85, WI-13/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.03.1986
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Index

L0 Verfassungs- und Organisationsrecht
L0350 Gemeindewahl

Norm

B-VG Art141 Abs1 litb
VfGG §67 Abs2

Rechtssatz

Art141 B-VG; VerfGG 1953 §67 Abs2; Anfechtung der Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Pottenstein durch neun Anfechtungswerber - sieben davon hatten zum Zeitpunkt der Einbringung der Wahlanfechtung bereits rechtswirksam auf ihre Gemeinderatsmandate verzichtet; Anfechtungsbedingungen des §67 Abs2 VerfGG nicht erfüllt

Entscheidungstexte

Schlagworte

Wahlen / Gemeindevollziehungsorgane / Bürgermeister, Wahlen / Gemeindevollziehungsorgane / Gemeindevorstand

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:WI12.1985

Dokumentnummer

JFR_10139697_85WI0012_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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