RS Vwgh 1993/2/23 92/11/0045

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Veröffentlicht am 23.02.1993
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1 lita;
KFG 1967 §66 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/24 91/11/0036 2

Stammrechtssatz

Hat die vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung, der zwei Alkoholdelikte des Lenkers zugrundelagen, nicht ausgereicht, seine Sinnesart iSd § 66 Abs 1 lita KFG dauerhaft positiv zu beeinflussen, muß die Behörde im Hinblick auf die neuerliche Begehung eines Alkoholdeliktes eine gefährliche Neigung des Lenkers zur Begehung derartiger Delikte annehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992110045.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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