RS Vwgh 1993/2/24 91/13/0198

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Veröffentlicht am 24.02.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183 Abs4;

Rechtssatz

Die Aufnahme von Feststellungen in den Betriebsprüfungsbericht ist einem Vorhalt gleichzuhalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130198.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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