RS Vwgh 1993/2/24 91/13/0200

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Veröffentlicht am 24.02.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0123 3

Stammrechtssatz

Der AbgPfl hat jedenfalls die Voraussetzungen für die Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe überzeugend darzulegen (Hinweis E 26.1.1989, 88/16/0183).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130200.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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