RS Vwgh 1993/2/24 91/13/0200

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Veröffentlicht am 24.02.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;

Rechtssatz

Für eine Gefährdung der Einbringlichkeit spricht neben den im Vergleich zum aushaftenden Abgabenrückstand niedrigen Monatsraten (die beantragten Ratenzahlungen decken nicht einmal die für den maßgeblichen Zeitraum zu entrichtenden Stundungszinsen ab) der Umstand, daß der Abgabenpflichtige Vermögen auf seine Ehegattin übertragen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130200.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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