RS Vwgh 1993/2/25 92/18/0343

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §46 Abs6;
ASchG 1972 §31 Abs2 litp;
VStG §21 Abs1;

Rechtssatz

Ein lediglich geringfügiges Verschulden an einer Übertretung des § 46 Abs 6 AAV kann nicht allein damit begründet werden, daß sich die erste Etage des Gerüstes in einer Höhe von nur 20 cm über der Grenzhöhe des § 46 Abs 6 AAV befunden habe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180343.X06

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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