RS Vwgh 1993/2/25 90/16/0228

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

20/11 Grundbuch
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GBG 1955 §61;
GGG 1984 §25 Abs3;
GGG 1984 TP9 Anm5;
GGG 1984 TP9 litb Z1;

Rechtssatz

Auch für die Exekution des einer Löschungsklage wegen der Nichtigkeit des Kaufvertrages stattgebenden Urteils fällt Einverleibungsgebühr an, weil die Tatsache, daß die seinerzeitige bücherliche Einverleibung nicht der zwischen den Parteien geltenden materiellen Rechtslage entsprach, nicht den Tatbestand des § 25 Abs 3 GGG erfüllt. Vielmehr hindern nach dieser Bestimmung NUR grundbuchsrechtliche Gründe die Entstehung der Einverleibungsgebühr; derselbe Grundgedanke kommt in TP 9 Anm 5 GGG zu Ausdruck (Hinweis E 21.11.1963, 780/63; E 3.7.1978, 2497, 2499/77),

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990160228.X01

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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