RS Vwgh 1993/2/25 91/04/0248

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1 Z4;
GewO 1973 §81 Abs1;

Rechtssatz

Eine "Änderung" einer genehmigten Betriebsanlage liegt schon dann vor, wenn mit der Änderung begonnen wird. Auf den Abschluß der Arbeiten kommt es danach nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991040248.X02

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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