RS Vwgh 1993/2/25 90/16/0191

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AgrVG §15;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/08 89/16/0006 2

Stammrechtssatz

Auch unter einem Verfahren IN DEN ANGELEGENHEITEN DES LANDW SIEDLUNGSWESENS ist nur ein Verfahren vor der Agrarbehörde zu verstehen, sodaß die Abgabenfreiheit nach § 15 AgrVG nicht für Fälle gilt, in denen dem Erwerb lediglich im nachhinein eine bescheidmäßige Erklärung laut G folgt (Hinweis E 11.6.1987, 86/16/0041).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990160191.X03

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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