RS Vwgh 1993/2/25 92/04/0201

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §87 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/04/0335 E 28. März 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Im Hinblick auf den Zusammenhang zwischen der Gebarung in mehreren verschiedenen Gewerbebetrieben einer natürlichen oder juristischen Person muss bei der nach § 87 Abs 2 GewO anzustellenden Prognose auf die gesamte wirtschaftliche Situation der betreffenden Person Bedacht genommen werden (Hinweis auf E 22.11.1988, 88/04/0142).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040201.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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