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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §87 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/04/0335 E 28. März 1989 RS 2Stammrechtssatz
Im Hinblick auf den Zusammenhang zwischen der Gebarung in mehreren verschiedenen Gewerbebetrieben einer natürlichen oder juristischen Person muss bei der nach § 87 Abs 2 GewO anzustellenden Prognose auf die gesamte wirtschaftliche Situation der betreffenden Person Bedacht genommen werden (Hinweis auf E 22.11.1988, 88/04/0142).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992040201.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
15.02.2011