RS Vwgh 1993/2/25 92/16/0160

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §4 Abs1;
KVG 1934 §17 Abs1;
KVG 1934 §18 Abs1;

Rechtssatz

Die Steuerschuld entsteht bei der Börsenumsatzsteuer im Sinne des § 4 Abs 1 BAO mit dem Abschluß des Anschaffungsgeschäftes. Ob die Bestimmungen über die Erfüllung dieses Rechtsgeschäftes vereinbarungsgemäß befolgt werden, hat keinen Einfluß auf die Höhe der entstandenen Steuerschuld, da bei den Verkehrsteuern der Grundsatz gilt, daß die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitig werden kann (Hinweis E 2.3.1992, 91/15/0109).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160160.X04

Im RIS seit

30.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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