RS Vwgh 1993/2/25 91/04/0248

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1 Z4;
VStG §44a Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/01/28 91/04/0246 1

Stammrechtssatz

Der Spruch eines Straferkenntnisses nach § 366 Abs 1 Z 4 GewO 1973 muß die Tat (etwa durch Anführung des Genehmigungsbescheides) soweit konkretisieren, daß erkennbar ist, von welcher genehmigten Betriebsanlage die Beh ausgegangen ist.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991040248.X05

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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