RS Vwgh 1993/2/25 90/16/0166

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Veröffentlicht am 25.02.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

ABGB §1041;
ABGB §1431;
GGG 1984 §16 Z1 litc;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter einem Benützungsentgelt ist zu verstehen, was zufolge der auf § 1041 oder § 1431 ABGB gestützten Verpflichtung zur Entrichtung einer Entschädigung für die titellose Benützung einer Sache, insbesondere eines Bestandgegenstandes nach Ablauf des Bestandverhältnisses geleistet werden muß (Hinweis Dittrich-Tades, ABGB MGA 33 E 18, 20, 39 zu § 1041).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Benützungsentgelt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990160166.X04

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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