RS Vwgh 1993/2/26 91/17/0119

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Veröffentlicht am 26.02.1993
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L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §1;
BAO §3 Abs2;
LAO Wr 1962 §1;
LAO Wr 1962 §2 Abs2;

Rechtssatz

Nebenansprüche iSd § 2 Abs 2 Wr LAO sind Geldleistungen, die zwar nicht unter den § 1 Wr LAO fallen, die aber KRAFT EINER BESONDEREN GESETZLICHEN NORM IN EINEM ABGABENVERFAHREN (in der Regel neben den Abgaben, aber auch ohne Rücksicht auf eine Abgabenpflicht) ZU ENTRICHTEN SIND (Hinweis Reeger-Stoll, Bundesabgabenordnung zur analogen Bestimmung des § 3 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991170119.X08

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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