RS Vwgh 1993/3/10 92/01/1076

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Veröffentlicht am 10.03.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/01/1077

Rechtssatz

Das Vorbringen einer Asylwerberin betreffend ihren Wunsch, bei ihrem Gatten in Österreich zu leben, stellt keinen Grund für die Gewährung von Asyl dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992011076.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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